NIS2-konform
Gap Analysis, Remediation Plan und Schulungen zur NIS2-Richtlinie
Gap Analysis, Remediation Plan und Schulungen zur NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union führt neue Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU ein und verpflichtet Organisationen, ausgefeiltere Ansätze zur Risikobeherrschung und zum Schutz von Daten zu verfolgen.
ISGroup begleitet Sie auf dem Weg zur NIS2-Konformität – durch unseren punktuellen oder kontinuierlichen Prozess, der Dienstleistungen, Beratung und Schulungen umfasst, um die erforderlichen Gegenmaßnahmen zu implementieren, die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen und Ihre Informationssysteme wirksam zu schützen.
NIS2 ist die neue EU-Richtlinie zur Sicherheit von Informationssystemen. Sie ist am 17. Januar 2023 in Kraft getreten und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. NIS2 zielt darauf ab, das allgemeine Niveau der Cybersicherheit in der Europäischen Union zu verbessern. Diese Gemeinschaftsstrategie ist aufgrund der Digitalisierung und der neuen Cyberbedrohungen notwendig.
Die unter NIS2 fallenden Organisationen werden in wesentliche und wichtige Einrichtungen unterteilt. Diese Kategorien werden anhand der Zugehörigkeit zu einem Sektor und der Größe der Organisation definiert.
NIS2 enthält eine detaillierte Liste von Maßnahmen zum Management von Informationssicherheitsrisiken, die darauf ausgelegt sind, Informationssysteme, Netzwerke, Anwendungen und im Allgemeinen Unternehmen und Einrichtungen vor potenziellen Cybervorfällen zu schützen. Diese Maßnahmen umfassen Risikoanalyse, Incident-Management, Betriebskontinuität und vieles mehr.
Um NIS2 zu erfüllen, ist es daher erforderlich, technische, operative und organisatorische Maßnahmen zur Bewältigung von Cybersicherheitsrisiken zu ergreifen. Es ist unerlässlich sicherzustellen, dass:
ISGroup stellt seinen Beratern und Cybersicherheitsexperten zur Seite, um das Projekt zur Anpassung Ihrer Organisation an die gesetzlichen Anforderungen erfolgreich abzuschließen und die Reife Ihres Managementsystems (oder dessen Aufbau von Grund auf) sowie die Sicherheit Ihrer IT-Systeme erheblich zu steigern.
ISGroup bietet einen geführten Weg und ein umfassendes Leistungsportfolio, um Unternehmen bei der Erfüllung der Mindestanforderungen der NIS2-Konformität zu unterstützen.
Unser Ansatz besteht aus vier Hauptphasen:
ISGroup ist ein Partner, der Sie jährlich unterstützt, um die Aufrechterhaltung der Konformität durch geplante und kontinuierliche Aktivitäten zu gewährleisten, wie zum Beispiel:
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot der von ISGroup für Ihr Unternehmen erbrachten Dienste.
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Mindestanforderung für die NIS2-Compliance |
Sicherheitsziel |
ISGroup-Dienst zur Erfüllung der Anforderung |
NIS2 Artikel 21.aRichtlinien für die Risikoanalyse und die Sicherheit von Informationssystemen. |
Sicherheitsrichtlinien sind dokumentiert, kommuniziert und bewertet |
vCISO - Virtual CISO
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NIS2 Artikel 21.bIncident-Management |
Berücksichtigen Sie Folgendes: Ist ein Prozess zur Meldung potenziell erheblicher Vorfälle vorhanden? Ist ein Ticketing-System zur Verwaltung und Dokumentation des Triage- und Reaktionsprozesses bei erkannten Vorfällen implementiert? Gibt es einen Prozess zur Prävention, Erkennung und Reaktion auf Vorfälle? |
vCISO - Virtual CISO
DFIR - Digital Forensics and Incident Response MDR - Multi-Signal MDR |
NIS2 Artikel 21.cBusiness Continuity (BC) |
Backup-Verwaltung und Disaster Recovery sowie Krisenmanagement |
vCISO - Virtual CISO
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NIS2 Artikel 21.dSupply-Chain-Sicherheit |
Sicherstellen, dass Sicherheitsaspekte in den Beziehungen zwischen der Organisation und ihren direkten Lieferanten oder Dienstleistern berücksichtigt werden: Supply-Chain-Risiken werden identifiziert und Maßnahmen zur Risikominderung implementiert |
vCISO - Virtual CISO
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NIS2 Artikel 21.eSicherheit beim Erwerb, der Entwicklung und der Wartung von Netz- und Informationssystemen, einschließlich des Umgangs mit und der Offenlegung von Schwachstellen. |
Die Organisation ist in der Lage zu identifizieren, zu überwachen, zu alarmieren und auf eine Bedrohung zu reagieren |
vCISO - Virtual CISO
MDR - Multi-Signal MDR Vulnerability Management Service (MVS) NPT - NETWORK PENETRATION TESTING WAPT - WEB APPLICATION PENETRATION TESTING MAST - MOBILE APPLICATION SECURITY TESTING EH - ETHICAL HACKING |
NIS2 Artikel 21.fRichtlinien und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Cybersicherheitsmaßnahmen |
Cybersicherheitsrichtlinien sind dokumentiert, kommuniziert und für ein effektives Cyber-Risikomanagement bewertet |
vCISO - Virtual CISO
NPT - NETWORK PENETRATION TESTING WAPT - WEB APPLICATION PENETRATION TESTING MAST - MOBILE APPLICATION SECURITY TESTING EH - ETHICAL HACKING |
NIS2 Artikel 21.gGrundlegende Praktiken der Cyber-Hygiene und Schulungen zur Cybersicherheit. |
Berücksichtigen Sie Folgendes: Ist ein formales Patch-Management-Programm und ein Schwachstellen-Management-Programm vorhanden? Werden regelmäßig Schulungen zur Cybersicherheitsbewusstsein durchgeführt? |
vCISO - Virtual CISO
CTS - Cyber Threat Simulation
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NIS2 Artikel 21.hRichtlinien und Verfahren für den Einsatz kryptografischer Techniken, einschließlich Verschlüsselung, sofern angemessen. |
Werden Richtlinien und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie implementiert und wird festgelegt, wann Verschlüsselung einzusetzen ist? |
vCISO - Virtual CISO
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NIS2 Artikel 21.iSicherheit des Personals, Zugangskontrolle und Asset-Management. |
Wurden die relevanten Assets identifiziert, aktiv überwacht und werden Schwachstellen und Bedrohungen verwaltet? Es ist unerlässlich, dass alle kritischen Prozesse und die zugehörigen Ressourcen angemessen identifiziert, dokumentiert und durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden. |
vCISO - Virtual CISO
Vulnerability Management Service (MVS) MDR - Multi-Signal MDR |
NIS2 Artikel 21.jEinsatz von Zwei-Faktor-Authentifizierungslösungen oder kontinuierlicher Authentifizierung, sichere Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie sichere Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Organisation, soweit erforderlich |
Wird Zwei-Faktor-Authentifizierung für kritische Zugriffe (Systeme/Dienste), Remote-Zugriff, privilegierte Zugriffe und Cloud-Zugriff eingesetzt? |
vCISO - Virtual CISO
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| Mindestanforderungen zur NIS2-Konformität | Richtlinien für die Risikoanalyse und die Sicherheit von Informationssystemen. |
| Sicherheitsziel | Sicherheitsrichtlinien dokumentieren, kommunizieren und bewerten. |
ISGroup-Dienste zur Abdeckung der Anforderung:
| Mindestanforderungen zur NIS2-Konformität | Incident-Management. |
| Sicherheitsziel |
Einen Prozess zur Meldung erheblicher Vorfälle erstellen. Ein Ticketing-System zur Verwaltung und Dokumentation des Triage-Prozesses vom Erkennen bis zur Reaktion auf Vorfälle implementieren. Einen Prozess zur Prävention, Erkennung und Reaktion auf Vorfälle erstellen. |
ISGroup-Dienste zur Abdeckung der Anforderung:
| Mindestanforderungen zur NIS2-Konformität | Business Continuity (BC). |
| Sicherheitsziel | Backup-Verwaltung und Disaster Recovery (DR) sowie Krisenmanagement. |
ISGroup-Dienste zur Abdeckung der Anforderung:
| Mindestanforderungen zur NIS2-Konformität | Supply-Chain-Sicherheit. |
| Sicherheitsziel |
Sicherstellen, dass Sicherheitsaspekte in den Beziehungen zwischen der Organisation und ihren direkten Lieferanten oder Dienstleistern berücksichtigt werden. Supply-Chain-Risiken identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung implementieren. |
ISGroup-Dienste zur Abdeckung der Anforderung:
| Mindestanforderungen zur NIS2-Konformität | Sicherheit beim Erwerb, der Entwicklung und der Wartung von Netz- und Informationssystemen, einschließlich des Umgangs mit und der Offenlegung von Schwachstellen. |
| Sicherheitsziel |
Die Organisation ist in der Lage zu identifizieren, zu überwachen und zu alarmieren. Sie verfügt über die Kapazitäten, auf eine Bedrohung zu reagieren. |
ISGroup-Dienste zur Abdeckung der Anforderung:
| Mindestanforderungen zur NIS2-Konformität | Richtlinien und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Cybersicherheits- und Informationssicherheitsmaßnahmen. |
| Sicherheitsziel | Cybersicherheitsrichtlinien sind dokumentiert, kommuniziert und für ein effektives Risikomanagement bewertet. |
ISGroup-Dienste zur Abdeckung der Anforderung:
| Mindestanforderungen zur NIS2-Konformität |
Grundlegende Praktiken der Cyber-Hygiene Schulungen zur Cybersicherheit. |
| Sicherheitsziel |
Ein formales Schwachstellen-, Patch- und Change-Management-Programm einführen. Regelmäßig Schulungen zur Cybersicherheitsbewusstsein durchführen. |
ISGroup-Dienste zur Abdeckung der Anforderung:
| Mindestanforderungen zur NIS2-Konformität | Richtlinien und Verfahren für den Einsatz kryptografischer Techniken. |
| Sicherheitsziel | Richtlinien und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie implementieren und festlegen, wann Verschlüsselung einzusetzen ist. |
ISGroup-Dienste zur Abdeckung der Anforderung:
| Mindestanforderungen zur NIS2-Konformität | Sicherheit des Personals, Zugangskontrolle und Asset-Management. |
| Sicherheitsziel |
Wurden die relevanten Assets identifiziert, aktiv überwacht und werden Schwachstellen und Bedrohungen verwaltet? Es ist unerlässlich, dass alle kritischen Prozesse und die zugehörigen Ressourcen angemessen identifiziert, dokumentiert und durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden. |
ISGroup-Dienste zur Abdeckung der Anforderung:
| Mindestanforderungen zur NIS2-Konformität |
Einsatz von Zwei-Faktor-Authentifizierungslösungen oder kontinuierlicher Authentifizierung. Sichere Sprach-, Video- und Textkommunikation. Sichere Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Organisation. |
| Sicherheitsziel | Zwei-Faktor-Authentifizierung für kritische Zugriffe (Systeme/Dienste), Remote-Zugriff, privilegierte Zugriffe und Cloud-Zugriff einsetzen. |
ISGroup-Dienste zur Abdeckung der Anforderung:
NIS2 ist die Aktualisierung einer EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie legt harmonisierte Regeln für die gesamte Europäische Union fest.
Die NIS2-Richtlinie, auch bekannt als Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, ist ein entscheidender Rahmen, der Cybersicherheitsstandards und -anforderungen für Unternehmen festlegt. NIS2 ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die darauf abzielt, die Cybersicherheit von Betreibern kritischer Infrastrukturen und digitalen Diensteanbietern zu verbessern. Ihr primäres Ziel ist es, die Kontinuität wesentlicher Dienste und den Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyberbedrohungen zu gewährleisten. NIS2 baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 auf und bringt wichtige Aktualisierungen mit sich, die den Umsetzungsprozess vereinfachen sollen. Gemäß dem Dokument „The NIS2 Directive Briefing" des Europäischen Parlaments lauten die drei allgemeinen Ziele der NIS2-Richtlinie:
Steigerung des Niveaus der Cyberresilienz einer umfassenden Gruppe von Unternehmen, die in der Europäischen Union in allen betroffenen Sektoren tätig sind.
Abbau von Inkonsistenzen bei der Resilienz im Binnenmarkt in den bereits von der Richtlinie abgedeckten Sektoren.
Verbesserung des gemeinsamen Lagebildes und der kollektiven Vorbereitungs- und Reaktionsfähigkeit.
Infolgedessen umfassen einige wesentliche Neuerungen der NIS2:
Ausweitung des Anwendungsbereichs: Gemäß der neuen Richtlinie fallen alle mittelständischen und großen Unternehmen in bestimmten ausgewählten Sektoren in den Regulierungsrahmen, ebenso wie Mikroorganisationen, die als zentral für die Gesellschaft gelten.
Strengere Anforderungen an die Meldung von Vorfällen: Der Regulierungsrahmen senkt die Schwelle für Vorfälle, die gemeldet werden müssen.
Unternehmen in der Europäischen Union, die in 11 als kritisch eingestuften Sektoren und 7 als wichtig eingestuften Sektoren tätig sind, müssen NIS2 einhalten. Die Verordnung verpflichtet diese Unternehmen, ihre Systeme vor Cyberangriffen zu schützen und wirksame Pläne für das Vorfallmanagement zu haben. Für spezifische Details zu den betroffenen Sektoren ist es erforderlich, den vollständigen Text der NIS2-Richtlinie zu konsultieren.
NIS2 schreibt strenge Regeln für die Meldung von Cyberverstößen vor (Art. 23). Die Meldung muss „ohne unangemessene Verzögerung" erfolgen, innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung eines erheblichen Vorfalls (Erstmeldung) und mit einer ersten Bewertung innerhalb von 72 Stunden. Dies gilt auch, wenn keine personenbezogenen Daten betroffen sind.
Wie die DSGVO sieht auch die NIS2 bei Nichteinhaltung empfindliche Strafen vor. Artikel 34 der NIS2-Richtlinie legt beispielsweise folgende Strafen für die Nichteinhaltung fest: für wesentliche Einrichtungen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
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